Die Trauerfeier anlässlich einer Beerdigung ist ein Gottesdienst, in welchem des Toten ehrend gedacht, aber auch die Trauergemeinde mit der biblischen Auferstehungsbotschaft getröstet werden soll. Sie beinhaltet Gebete, Lesungen und eine Ansprache unter Verwendung eines geeigneten Bibelverses. Auf Wunsch können auch ein Lied oder mehrere Lieder gesungen werden.
Da die meisten Leichenhallen im Umkreis in offener Bauweise errichtet und nur wenige Stühle für die nächsten Angehörigen vorhanden sind, stehen die Trauergäste während der ganzen Feier.
Darum dauern auch Beerdigungen selten länger als eine halbe Stunde.
Der erste Teil der Trauerfeier findet in der Halle und der zweite Teil am Grab oder an der Urnenwand statt.
Meist gibt es Beerdigungen und Trauerfeiern (vor der Einäscherung) einige Tage nach dem Tod.
Auf Wunsch sind auch kurze, liturgisch gestaltete Feiern anlässlich der Urnenbeisetzung möglich oder auch eine „normale Trauerfeier“ mit Urnenbeisetzung ein bis vier Wochen nach dem Tod.
In der Regel melden Angehörige den Todesfall bei einem Bestattungsunternehmen ihrer Wahl und dieses organisiert alles Weitere, z.B. die Terminabsprache für die Trauerfeier mit Pfarrer oder Pfarrerin und Friedhofsverwaltung. Der Bestatter kümmert sich auch um nötige Urkunden.
Sobald wir mit dem Bestattungsinstitut den Termin vereinbart haben, setzten wir uns mit den Angehörigen für ein Beerdigungsgespräch in Verbindung, um mit ihnen die Feier zu besprechen und für die Trauerpredigt Informationen über den Verstorbenen, z.B. den Lebenslauf, zu erfragen. Die Angehörigen können gerne auch zuerst den Pfarrer/ die Pfarrerin anrufen. Wenn der Wunsch besteht, kann es auch eine kurze Aussegnung im Hause geben.
Die Beerdigungsgebühr beträgt 60 €.